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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.03.1975 - VerfGH 26/74   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.03.1975 - VerfGH 26/74 (https://dejure.org/1975,2841)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.03.1975 - VerfGH 26/74 (https://dejure.org/1975,2841)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. März 1975 - VerfGH 26/74 (https://dejure.org/1975,2841)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kommunale Neugliederung des Ruhrgebiets; Verletzung des Rechts der kommunalen Selbstverwaltung durch kommunale Neugliederung; Rücksichtnahme auf die Erreichbarkeit von Mehrheitsentscheidungen

  • Wolters Kluwer

    Kommunale Neugliederung des Ruhrgebiets; Verletzung des Rechts der kommunalen Selbstverwaltung durch kommunale Neugliederung; Rücksichtnahme auf die Erreichbarkeit von Mehrheitsentscheidungen

  • nrw.de PDF, S. 31

    Neugliederung des Ruhrgebiets

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VerfGH 26/74 -, OVGE 30, 287
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.08.1972 - VerfGH 9/71

    Neugliederung des Raumes Aachen - Verfassungsbeschwerdeschrift

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.03.1975 - VerfGH 26/74
    Nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs (Urteil v. 04.08.1972 - VerfGH 9/71 - OVGE 28, 291 [292] und dortige Hinweise sowie Urteile vom 02.11.1973 - VerfGH 17/72 - und 07.12.1973 - VerfGH 18/72 -) wird der Bestand der Gemeinde als Teil des Kernbereichs der gemeindlichen Selbstverwaltung durch Art. 78 LV in begrenztem Umfang geschützt.

    Die Einhaltung dieser Grenze nachzuprüfen, obliegt dem Verfassungsgerichtshof (vgl. Urteil vom 04.08.1972 a.a.O. [293]).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.11.1973 - VerfGH 17/72

    Spielraum des Gesetzgebers im Rahmen der kommunalen Neugliederung; Handeln des

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.03.1975 - VerfGH 26/74
    Nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs (Urteil v. 04.08.1972 - VerfGH 9/71 - OVGE 28, 291 [292] und dortige Hinweise sowie Urteile vom 02.11.1973 - VerfGH 17/72 - und 07.12.1973 - VerfGH 18/72 -) wird der Bestand der Gemeinde als Teil des Kernbereichs der gemeindlichen Selbstverwaltung durch Art. 78 LV in begrenztem Umfang geschützt.

    Die Rücksichtnahme auf die Erreichbarkeit von Mehrheitsentscheidungen und abweichende sachlich motivierte Standpunkte im parlamentarischen Kräftespiel ist ein notwendiges und legitimes Mittel der parlamentarischen Willensbildung (vgl. VerfGH NW, Urteil v. 02.11.1973 - VerfGH 17/72 - OVGE 28, 307 [308 f]).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.04.1970 - VerfGH 13/69

    Verfassungsbeschwerdeschrift

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.03.1975 - VerfGH 26/74
    Die Verfassungsbeschwerde ist nach § 50 VerfGHG zulässig (vgl. Urteil v. 24.04.1970 - VGH 13/69 - OVGE 26, 270 [271] mit weiteren Hinweisen).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.12.1970 - VerfGH 11/70

    Folgen des Ausscheidens des Hauptgemeindebeamten mit Inkrafttreten eines

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.03.1975 - VerfGH 26/74
    Sie muß nur spätestens in derjenigen Ausschußsitzung erfolgen, in der die Vorlage an das Plenum zur zweiten Lesung beschlossen wird (vgl. VerfGH NW, Urteil v. 18.12.1970 - VGH 11/70 - OVGE 26, 306 [315]).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.12.1973 - VerfGH 18/72

    Entwicklung einer neuen örtlichen Verbundenheit; Entwicklungsprobleme eines

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.03.1975 - VerfGH 26/74
    Nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs (Urteil v. 04.08.1972 - VerfGH 9/71 - OVGE 28, 291 [292] und dortige Hinweise sowie Urteile vom 02.11.1973 - VerfGH 17/72 - und 07.12.1973 - VerfGH 18/72 -) wird der Bestand der Gemeinde als Teil des Kernbereichs der gemeindlichen Selbstverwaltung durch Art. 78 LV in begrenztem Umfang geschützt.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.12.1973 - VerfGH 11/72

    Verstoß gegen das öffentliche Wohl durch ein Neugliederungsgesetz ; Bedeutung der

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.03.1975 - VerfGH 26/74
    Darunter könnten Ballungsgebiete und andere Entwicklungsschwerpunkte sein, die ihre Bevölkerung infrastrukturell bereits gut tragen oder in Kürze gut tragen werden (vgl. VerfGH NW, Urteil v. 07.12.1973 - VerfGH 11/72 - OVGE 28, 312 [317]).
  • Drs-Bund, 19.09.1972 - BT-Drs VI/3793
    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.03.1975 - VerfGH 26/74
    Eine solche Gemeinde sollte nach früheren Vorstellungen mindestens eine Einwohnerzahl von 30.000, nach neueren (Forderung der Ministerkonferenz für Raumordnung vom 15. Juni 1972, Bundestagsdrucksache VI/3793 S. 146) sogar 40.000 aufweisen oder in absehbarer Zeit erreichen können.
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2007 - LVerfG 9/06

    Kreisgebietsreform - kommunale Selbstverwaltung

    Dem Gesetzgeber muss es aber möglich sein, seine Zielvorstellungen zu ändern und andere Prioritäten zu setzen, wenn eine Veränderung der tatsächlichen Gegebenheiten und Entwicklungen oder zusätzlich gewonnene landesplanerische Erkenntnisse dies angezeigt erscheinen lassen (vgl. VerfGH NW, Urt. v. 15.03.1975 - VerfGH 26/74 -, OVGE 30, 287, 288).
  • VerfGH Saarland, 27.11.1985 - Lv 2/85

    Voraussetzungen für die Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde; Rechtmäßigkeit

    Das ist zwar ersichtlich eine für die vom Gesetzgeber nunmehr getroffene Entscheidung relevante Tatsache und war daher in die betreffende Abwägung einzustellen, verleiht den seiner zeitigen Erwägungen aber allein deswegen bei der Sichtung und Gewichtung dieses Materials unter dem Gesichtspunkt der Gerneinwohl- verträglichkeit rioch keinen Vorrang; dem Gesetzgeber i.st es viel meh von Verfassungs wegen grundsätz1icrunbenommen, eine gerneinde- gebietsrelevante Regelung ungeachtet ihrer festgestellten Ver- fassungsmäßigkeit je-d-e-nfa11s dann zu revidieren, wenn sich ihr zugrundegelegte Prognosen nach seiner Einschätzung als unzutreffend erweisen und ihm daher insoweit nunmehr eine anderweitige Wertung angezeigt erscheint daz.u etwa VerfGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. März 1975 - VerfGH 26/74 -, OVGE 30, 287.

    Wesentlich ist statt dessen, daB sich dern Gesetzentwurf hin- reichende Anhaltspunkte für die Stc.ht derjenigen Gründe entnehmen lassen, diefür die Neuregelung letztlich ausschlaggebend waren, nm1ich die von dem ursprünglich bei der Zuordnung von Bayerisch Kohlhof eingenommenen Standpunkt abweichende - wertende Urteìlé des Verfassungsgerichtshofs vom 17. November 1975 - Lv 8/74- und - Lv 9/74 - -Einschtzung einerseïts des künftigen F1chenbe- darfs der Beschwerdeführerin und andererseits ihrer Integrations- kraft Drucksache 8/2004 des Landtagsdes Saarlandes, S. 6 f., 8 und 10. Dabei bedarf angesichts der Abnahrne ihrer Einwohnerzahl dazu YerfGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Mrz 1975 - VerfGH 26/74 OVGE 3028?, 288 von über 55.000 Anfang 1974 -,.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.09.1975 - VerfGH 43/74

    Kommunale Neugliederung: Anforderungen an Mehrfachneugliederung - Anhörungsmängel

    Der Gesetzgeber ist dabei weder für eine vorübergehende Zeit an eine von ihm getroffene Neugliederungsmaßnahme gebunden (vgl. Urt. v. 15.3.75 - VerfGH 26/74 - AU 26), noch bei Neugliederung durch eine Reihe von Gesetzen an bestimmte Regeln für "Reihen-li oder "Kettengesetze", noch bei Neugliederung auf Grund von bestehenden Gliederungssystemen an diese Systeme (vgl. Urt. v. 4.8.72 - VGH 9/71 - AU 23).

    Auch konnten sie nicht erkennen, daß die Neugliederungspolitik sich durch Konzentration auf die Belange der Oberzentren und durch einen deutlichen übergang von der bloßen raumordnerischen Landesplanung zu der aktiven Landesentwicklung mit ihren besonderen Aspekten des optimalen Einsatzes der staatlichen 1'1ittel und der Einflußnahme auf die Bevölkerungsbewegungen - auch dies verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. Urt. v. 15.3.75 - VerfGH 26/74 - AU 23 und Urt. v. 12.7.75 - VerfGH 21/74 - AU 15) - inzwischen wesentlich gewandelt hatte.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.12.1975 - VerfGH 62/74

    Eingemeindung eines Mittelzentrums der Ballungsrandzone in ein Großzentrum des

    Mit dieser Entscheidung ist eine spätere Zuordnung der Stadt Wesseling zu der Stadt Köln nicht ausgeschlossen, wenn eine wesentliche Veränderung der tatsächlichen Gegebenheiten und Entwicklungen oder zusätzlich gewonnene landesplanerische Erkenntnisse für den Großraum Köln/Bonn dies angezeigt erscheinen lassen (vgl. Urt. v. 15.3.1975 - VerfGH 26/74 - AU S. 26).
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